Für eine versicherte Person gilt der Versichertenstatus (erwerbstätig oder nichterwerbstätig) stets für ein ganzes Kalenderjahr: Entweder ist jemand für das ganze Jahr erwerbstätig oder nichterwerbstätig. Als erwerbstätig gelten Personen, die mindestens vier Stunden im Tag arbeiten und die Erwerbstätigkeit mindestens neun Monate im betreffenden Kalenderjahr dauert. Diese Voraussetzungen gelten kumulativ: Ist eine dieser beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt diese Person für das betreffende Kalenderjahr grundsätzlich als nichterwerbstätig und muss die Beitragspflicht aufgrund eines allfälligen Renteneinkommens und des Vermögens erfüllen.