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Anrechnungsprinzip

Vorsorgeeinrichtungen sind frei, ihre Leistungen oder ihre Finanzierung abweichend vom Gesetz auszugestalten. Zwingend müssen jedoch mindestens die gesetzlichen Leistungen erbracht werden (Mindestleistungen; Art. 6 BVG). An diese Leistungen sind die reglementarischen Leistungen anzurechnen. Dies ist das Anrechnungsprinzip.


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