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Arbeitgeberpflichten

Ein Arbeitsverhältnis begründet zahlreiche Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Arbeitgebers können in Lohnzahlungs- und Fürsorgepflicht unterteilt werden. Die Lohnzahlungspflicht stellt dabei das Gegenstück zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers – und die Fürsorgepflicht zur Treuepflicht – dar. Die Fürsorgepflicht lässt sich in den Schutz der Persönlichkeit, den Schutz des Vermögens und die Förderung des wirtschaftlichen Fortkommens gliedern.


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