Die Arbeitnehmereigenschaft ist im Sozialversicherungsrecht von zentraler Bedeutung, insbesondere für die Frage der Versicherungsunterstellung sowie Beitragserhebung. Die Begriffsumschreibung ist nicht deckungsgleich mit dem Arbeitnehmerbegriff in anderen Rechtsgebieten, wie z.B. im Zivilrecht, im Steuerrecht.