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Arbeitsmarktliche Massnahmen

Zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit leistet die Arbeitslosenversicherung finanzielle Beiträge für arbeitsmarktliche Massnahmen. Das Ziel dieser Massnahmen ist es, die Vermittlungsfähigkeit für eine dauerhafte Wiedereingliederung von Arbeitslosen zu verbessern, ihre beruflichen Qualifikationen zu fördern und so Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Arbeitsmarktliche Massnahmen bestehen aus Bildungsmassnahmen, Beschäftigungsmassnahmen und speziellen Massnahmen. Die Kantone sind dafür besorgt, dass die notwendige Anzahl Plätze für diese verschiedenen Arten Massnahmen bereitgestellt werden. Während der Teilnahme an einer arbeitsmarktlichen Massnahme werden von der gewählten Arbeitslosenkasse Taggelder ausgerichtet.


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