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Arbeitssicherheit

Die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten befassen sich mit der Arbeitssicherheit in Betrieben, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen. Unter Betrieben sind Arbeitgebende gemeint, die einen oder mehrere Arbeitnehmende beschäftigen, unbesehen ob feste Anlagen oder Einrichtungen vorhanden sind.


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