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ATSG

Das ATSG bildet den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Um die verschiedenen Einzelgesetze der Sozialversicherungen zu koordinieren, wurden die Bestimmungen von allgemeiner Bedeutung und Tragweite in einem Gesetz festgelegt. Dieses Konzept ist im schweizerischen Rechtssystem bereits bekannt. Dabei sind beispielsweise an die Allgemeinen Bestimmungen des OR sowie des Strafgesetzbuchs zu denken.


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