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Aufgeschobene Pensionierung

Von Gesetzes wegen werden Frauen heute mit 64 und Männer mit 65 Jahren pensioniert. Immer wieder arbeiten versicherte Personen über dieses gesetzliche Pensionsalter hinaus. Sie schieben ihre Pensionierung auf, äufnen weiter ihr Altersguthaben und kommen später in den Genuss eines höheren Umwandlungssatzes. Das ist aber noch nicht lange so.

Mit der AHV-Revision (AHV21), die 2024 in Kraft tritt und die eine Anhebung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre beinhaltet, wird nun auch eine Rechtsgrundlage für eine Teilpensionierung geschaffen. Zudem wird der Zeitpunkt für den Altersrücktritt flexibilisiert. Dies gilt für die AHV wie auch für die berufliche Vorsorge.


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