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Aufsicht

Die staatliche Aufsicht überwacht die Tätigkeit der Vorsorgeeinrichtungen. Sie wacht darüber, dass die Vorsorgeeinrichtungen, die Revisionsstellen und die Experten für berufliche Vorsorge die gesetzlichen Vorschriften einhalten und dass die zweckkonforme Verwendung des Vorsorgevermögens gesichert ist.Die Beaufsichtigung wird zum einen direkt über kantonal oder regional organisierte Aufsichtsbehörden ausgeübt. Zum andern beaufsichtigt die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) die kantonalen beziehungsweise regionalen Aufsichtsbehörden. Die OAK BV übt auch die Direktaufsicht über den Sicherheitsfonds BVG, die Auffangeinrichtung und Anlagestiftungen aus.


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