Als Austrittsleistung wird jener Betrag verstanden, auf den eine versicherte Person beim Verlassen der Pensionskasse Anspruch hat. Dieser Betrag wird auch Freizügigkeitsleistung oder Freizügigkeitsguthaben bezeichnet. Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch ist das Freizügigkeitsgesetz (FZG).