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Barauszahlung / Geringfügigkeit

Das während der Erwerbstätigkeit angesparte Altersguthaben dient primär der Altersvorsorge und gilt bis zur Pensionierung grundsätzlich als gebunden, d.h. die versicherte Person kann vor der Pensionierung grundsätzlich nicht frei über sein Altersguthaben verfügen. In Abweichung von diesem Grundsatz kann das Altersguthaben in wenigen, vom Gesetz definierten Fällen dennoch bar bezogen werden.


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