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Beitragsbefreiung

Die Beitragsbefreiung ist eine akzessorische Leistung zu den Invalidenrenten in der beruflichen Vorsorge. Die Versicherung wird weitergeführt, ohne dass dafür vom Arbeitgeber oder der versicherten Person Beiträge bezahlt werden müssen. Damit wird verhindert, dass eine Person wegen ihrer Invalidität Versicherungslücken erleidet. Mit der Beitragsbefreiung wird das Alterskonto einer versicherten Person auf der Grundlage des versicherten Lohns vor der Erwerbsunfähigkeit weitergeführt, ohne dass dafür Beiträge bezahlt werden. Bei teilinvaliden Personen wird das Altersguthaben in einen aktiven und einen weitergeführten Teil aufgeteilt.


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