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Betreuungsentschädigung (BUE)

Aufgrund des Erwerbsersatzgesetzes werden als teilweiser Einkommensersatz Entschädigungen bei Vaterschaft (maximal 14 Tage; VSE), bei Mutterschaft (maximal 98 Tage; MSE) sowie Taggelder für Dienstleistende (Armee, Rotkreuzdienst, Schutzdienst, Zivildienst und Leiterkurse im Rahmen von J+S) ausgerichtet. Eltern, die ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind betreuen, haben Anspruch auf maximal 98 Taggelder Betreuungsentschädigung (BUE). Adoptiveltern können eine Adoptionsentschädigung (AdopE) beziehen.

Diese Leistungen werden finanziert durch einen Zuschlag auf den Beiträgen an die AHV (zurzeit 0,5 % auf den AHV-pflichtigen Einkommen) sowie aus dem Ertrag des Reservefonds.


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