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Eingetragene Partnerschaft

Die eingetragene Partnerschaft ermöglichte zwei Personen gleichen Geschlechts, die nicht miteinander verwandt sind, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern. Hierbei handelt es sich um eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Der Zivilstand lautete «in eingetragener Partnerschaft». Die Möglichkeit zur Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft endete jedoch Ende Juni 2022, als die «Ehe für alle» in Kraft trat und sich somit auch gleichgeschlechtliche Paare verheiraten können.


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