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Geltendmachung des Leistungsanspruchs

Wer Leistungen der Sozialversicherungen beanspruchen will, hat sich bei der jeweiligen Sozialversicherung zum Leistungsbezug anzumelden. Hierfür stehen in der Regel Anmeldeformulare zur Verfügung. Sofern nach Eintritt eines versicherten Risikos keine Anmeldung erfolgt ist, werden in der Regel auch keine Sozialversicherungsleistungen ausgerichtet.


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