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IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Der Rechnungslegungs-Standard IAS 19 «Leistungen an Arbeitnehmer / Employee Benefits» regelt, wie Leistungen an Arbeitnehmende in Jahresrechnungen nach IFRS abgebildet werden müssen. IAS 19 unterscheidet dabei folgende vier Leistungskategorien:

  1. Kurzfristig fällige Leistungen (z.B. Löhne, Gehälter und Sozialversicherungsbeiträge)
  2. Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge)
  3. Andere langfristig fällige Leistungen (z.B. Sabbatical)
  4. Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Abgangsentschädigungen)

Am differenziertesten geregelt sind die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schweizer Vorsorgepläne werden in der Regel als leistungsorientierte Pläne klassifiziert, was in den meisten Fällen zur Bilanzierung von Vorsorgeverbindlichkeiten führt.

Die weiteren Erläuterungen betreffen nur die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


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