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Kausalität

Kausalität – «Ursächlichkeit» – spielt u.a. in der obligatorischen Unfallversicherung eine bedeutende Rolle. Ein Unfallversicherer ist grundsätzlich nur dann leistungspflichtig, wenn ein Gesundheitsschaden Folge eines versicherten Risikos ist, also ein Kausalzusammenhang besteht.Als natürlich kausal gelten alle Umstände, ohne deren Vorhandensein der Gesundheitsschaden beispielsweise nicht eingetreten wäre. Der adäquate Kausalzusammenhang wirkt haftungsbegrenzend. Vereinfacht gesagt ist er dann zu bejahen, wenn der beispielsweise der Unfall geeignet war, nach der allgemeinen Lebenserfahrung den eingetretenen Gesundheitsschaden herbeizuführen


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