Wird geladen ...

Kurzarbeitsentschädigung

Die Kurzarbeitsentschädigung ist eine Leistungsart der Arbeitslosenversicherung.
Die Kurzarbeitsentschädigung deckt den Arbeitgebenden zugunsten ihrer Arbeitnehmenden, die von Kurzarbeit betroffen sind, über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Es soll verhindert werden, dass wegen kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.
Anspruchsberechtigt sind bestimmte Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt ist. Ein Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen und unvermeidbar ist und je Abrechnungsperiode mindestens 10 Prozent der normalerweise geleisteten Arbeitsstunden beträgt.


Stichwort teilen

DatenschutzAGB