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Lebenspartnerschaft

Der Begriff der Lebenspartnerschaft beschreibt die der Ehe respektive der eingetragenen Partnerschaft ähnliche Form einer Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen. Der Unterschied zur Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft besteht darin, dass die Lebensgemeinschaft keinen besonderen rechtlichen Schutz geniesst (siehe auch Konkubinat).


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