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Liquidation

Die Liquidation (Gesamtliquidation) dient der Aufhebung von Vorsorgeeinrichtungen. Anders als bei der Teilliquidation entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde, ob die Voraussetzungen erfüllt und die Verfahrensvorschriften eingehalten sind, und genehmigt den Verteilplan.


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