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Militärdienst

Jeder Schweizer ist militärdienstpflichtig und jede Schweizerin kann sich freiwillig zum Militärdienst anmelden. Für Militärdienstpflichtige, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, besteht die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten. Schweizer, die nicht militär- oder zivildienstpflichtig sind, müssen grundsätzlich Zivilschutz leisten. Für den Lohnausfall während dieser Dienstleistungen besteht Anspruch auf Entschädigung. Schweizer, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.


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