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Minderverzinsung

Unter Minderverzinsung wird die Anwendung eines Zinssatzes für die Verzinsung des Altersguthabens verstanden, der unter dem vom Bundesrat jährlich festgelegten Mindestzinssatzes liegt. Der Mindestzinssatz ist anzuwenden für die Verzinsung des obligatorischen Altersguthabens.


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