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Mitarbeitergespräch

Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers lässt sich ein grundsätzliches Recht auf einen regelmässigen Austausch mit dem Arbeitnehmer ableiten. Anders als beim Arbeitszeugnis besteht aber kein gesetzlicher Anspruch auf ein Mitarbeitergespräch. In Einzel- und Gesamtarbeitsverträgen kann ein Recht auf ein Mitarbeitergespräch vorgesehen werden.


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