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Pflichten der Versicherungsträger und Durchführungsorgane

Versicherungsträger und Durchführungsorgane der einzelnen Sozialversicherungen sind verpflichtet, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches versicherte Personen über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und zu informieren. Zudem hat jede Person Anspruch darauf, grundsätzlich unentgeltlich beraten zu werden.


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