Wird geladen ...

Prämien

Im KVG – und teilweise in anderen Sozialversicherungszweigen wie dem UVG – wird der Begriff der Prämie anstelle von Beitrag verwendet, wobei es sich gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung um diejenigen Zahlungen handelt, die einerseits im Hinblick auf eine Versicherungsdeckung zu erbringen sind oder andererseits zu Unrecht geleistet wurden. Nach anderer Leseart handelt es sich dabei um den Beitrag der versicherten Person, mit der sie sich u.a. an der Ausgabenfinanzierung des Versicherers zu Handen der obligatorischen Versicherung beteiligt.


Stichwort teilen

DatenschutzAGB