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Risikoprämie

Die Versicherungsleistungen einer Vorsorgeeinrichtung bestehen aus den Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität und den Altersleistungen. In Vorsorgeeinrichtungen im Beitragsprimat werden für die Altersgutschriften und die Risikoleistungen getrennt Beiträge erhoben. Die Finanzierung zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität erfolgt kollektiv, d.h. durch die Gesamtheit der Versicherten, während der Aufbau des Altersguthabens individuell finanziert wird.
In Vorsorgeeinrichtungen im Leistungsprimat wird nicht zwischen der Finanzierung der Risikoleistungen des Altersguthabens unterschieden. Die Finanzierung geschieht durch einen einzigen Beitrag.


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