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Schwarzarbeit

Für den Begriff der Schwarzarbeit existiert keine allgemein anerkannte Definition. In der Schweiz versteht man unter dem Begriff üblicherweise eine gegen Bezahlung ausgeübte selbstständige oder unselbstständige Arbeit, die an sich erlaubt ist, bei deren Ausübung jedoch gegen Rechtsvorschriften verstossen wird. Schwarzarbeit liegt demnach vor, wenn ein Bauunternehmer den Lohn seines Maurers nicht gegenüber den Sozialversicherungen deklariert und abrechnet, sondern «bar auf die Hand» bezahlt.


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