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Schweigepflicht

Wer bei einer Sozialversicherung ein Gesuch um Ausrichtung von Leistungen stellt, muss alle Auskünfte erteilen, die für die Abklärung des Leistungsanspruchs notwendig sind. Wer Daten erheben, verarbeiten und bekannt geben darf, kann unter Umständen in die von der Bundesverfassung garantierten Grundrechte, nämlich das Recht auf persönliche Freiheit und den Schutz der Privatsphäre eingreifen. Mit Einführung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts wurde eine einheitliche Grundlage für die Schweigepflicht von Personen geschaffen, die an der Durchführung sowie der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung der Sozialversicherungsgesetze beteiligt sind.


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