Ein bestimmtes Verhalten kann nur bestraft werden, wenn das Gesetz dieses Verhalten ausdrücklich unter Strafe stellt. Denkt man an eine Strafe, dann in der Regel auch an das Strafrecht und damit das Strafgesetzbuch (StGB). Dass das Sozialversicherungsrecht nicht nur an leistungsbezogene Verhaltensweisen von Versicherten anknüpft, sondern auch an strafrechtliche Sanktionen, geht in den öffentlichen Diskussionen oft unter.