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Tageslohn

Die Ermittlung des für die obligatorische Versicherung massgeblichen Lohns geht in der Regel vom AHV-pflichtigen Jahreslohn aus. Es ist jedoch auch zulässig, auf kürzere Lohnperioden abzustellen, also beispielsweise eine monatliche (Monatslohn), wöchentliche (Wochenlohn), tägliche oder sogar eine stündliche Koordination vorzunehmen.


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