Wird geladen ...

Teilliquidation

Eine Teilliquidation der Vorsorgeeinrichtung wird grundsätzlich durch einen wesentlichen Abgang des Versichertenbestandes ausgelöst. Ob der Tatbestand einer Teilliquidation vorliegt, muss das oberste Organ im konkreten Fall prüfen. Im Falle einer Teilliquidation hat der Austrittsbestand neben dem Anspruch auf die Austrittsleistung allfällig einen anteilmässigen Anspruch auf die technischen Rückstellungen, die Wertschwankungsreserve und die freien Mittel. Insofern sich die Vorsorgeeinrichtung in einer Unterdeckung befindet, kann der Fehlbetrag von der Austrittsleistung anteilsmässig abgezogen werden.


Stichwort teilen

DatenschutzAGB