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Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf Freelancer, Aushilfsarbeit, Praktikum

Auch bei neueren Arbeitsvertragsformen mit flexibleren Arbeitszeiten sind die entsprechenden zwingenden privatrechtlichen Bestimmungen des OR zu beachten. Es ist ein Gleichgewicht zwischen der Flexibilität dieser auf Erwerb oder im Zusammenhang mit einer Ausbildung stehenden Tätigkeiten und den rechtlichen Vorgaben, gerade im Bezug auf Lohn- und Kündigungsschutz zu finden.


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