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Teuerungszulage BVG

Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge, deren Laufzeit drei Jahre überschritten haben, werden bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters nach Anordnung des Bundesrats der Preisentwicklung angepasst. Dies betrifft jedoch nur die obligatorischen Renten.


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