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Variable Lohnbestandteile Sozialversicherung

Nicht regelmässig ausbezahlte Lohnbestanteile stellen massgebener Lohn dar und unterliegen der AHV-Beitragsplicht. Variable Lohnbestandteile müssen in der Meldung des ausgerichteten Lohns gegenüber der AHV wie auch der Unfallversicherung deklariert werden. Anders verhält es sich in der beruflichen Vorsorge. Dort müssen variable Lohnbestandteile nicht zwingend versichert werden.


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