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Verfügung

Eine schriftliche Verfügung ist dann von der Durchführungsstelle im Sozialversicherungsrecht zu erlassen, wenn es um Leistungen, Forderungen und Anordnungen geht, die erheblich sind oder mit denen die betroffene Person nicht einverstanden ist. Verfügungen sind grundsätzlich zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen.


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