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Verjährung und Verwirkung

Bei der Verjährung geht es darum, dass beispielsweise eine Leistungsforderung nicht mehr durchgesetzt werden kann, weil eine bestimmte Frist abgelaufen ist. Obwohl die Forderung immer noch besteht, kann die Leistung mittels Verjährungseinrede verweigert werden. Anders bei der Verwirkung: Wenn diese Leistungsforderung nach einer bestimmten Zeit verwirkt, geht sie unter. Grundsätzlich gilt für die Unterbrechung von Verjährungsfristen wie auch für die die Wahrung von Verwirkungsfristen, insbesondere für die Geltendmachung von Leistungen, dass auch formlose bzw. fehlerhafte Handlungen zur Fristwahrung ausreichen. Siehe auch Stichworte Verjährung und Verjährung BVG.


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