Wird geladen ...

Vertretung / Verbeiständung

Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) regelt das Recht, sich vertreten und verbeiständen zu lassen, um unter anderem die prozessuale Waffengleichheit im Sozialversicherungsverfahren zu gewährleisten.


Stichwort teilen

DatenschutzAGB