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Wohlfahrtsfonds (patronaler Fonds)

Die Art der Leistungen, die der Wohlfahrtsfonds (Wohlfahrtstiftung) ausrichtet, ist massgebend für ihre Eingliederung in das Vorsorgesystem. In der Praxis findet man folgende Haupttypen: a) Reine Wohlfahrtsfonds (Wohlfahrtsstiftungen), die ausschliesslich Ermessensleistungen ausrichten (Art. 89a Abs. 7 ZGB), b) Wohlfahrtsfonds (Wohlfahrtsstiftungen), die Leistungen aufgrund urkundlicher oder reglementarischer Bestimmungen ausrichten (Personalfürsorgestiftungen gemäss Art. 89a Abs. 6 ZGB), c) Wohlfahrtsfonds (Wohlfahrtsstiftungen), die sowohl (freiwillige) Ermessensleistungen als auch Leistungen aufgrund urkundlicher oder reglementarischer Bestimmungen ausrichten, und d) Finanzierungseinrichtungen.


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