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Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Im Sozialversicherungsrecht kommt dem Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt eine zentrale Bedeutung zu. In allen Sozialversicherungszweigen wird unter anderem daran angeknüpft. Die Abgrenzung zwischen den beiden Begrifflichkeiten ist nicht immer einfach.


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