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Leistungskoordination BVG

Leistungen aus der beruflichen Vorsorge werden meist nicht für sich allein ausgerichtet, sondern in der Regel gleichzeitig mit Leistungen anderer Leistungsträger, meist anderer Sozialversicherungen und zum Teil auch mit Leistungen von Privatversicherungen. Im Rahmen der Leistungskoordination sollen diese Leistungen verschiedener Leistungsträger aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere soll durch die Leistungskoordination in der Regel vermieden werden, dass die geschädigte Person durch das schädigende Ereignis bessergestellt ist, als wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre (siehe auch Stichwort Leistungskoordination). 


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