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Persönlichkeitsschutz

Als Teil der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber erfasst der Persönlichkeitsschutz im OR als Teil der Bestimmungen zum Einzelarbeitsvertrag u.a. den Schutz von Leben, Gesundheit, persönlicher Integrität und Sittlichkeit, regelt den Persönlichkeitsschutz in Hausgemeinschaften mit dem Arbeitsgeber und bei der Bearbeitung von Personendaten.


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