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Quellensteuer

Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die jedoch in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit der Quellensteuer. Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und juristische Personen ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz unterliegen ebenfalls der Quellensteuer, sofern sie aufgrund der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in der Schweiz steuerpflichtig sind.


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