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Taggeld (Arbeitslosenentschädigung)

Versicherte Personen haben Anspruch auf eine unterschiedliche Anzahl Taggelder.
Das Taggeld beträgt entweder 70 oder 80% des versicherten Verdiensts. Ist das Taggeld kleiner als 140 Franken, greift eine soziale Abfederung.
Pro Kalendermonat werden die Anzahl Arbeitstage vergütet (je nach Kalendermonat 20 bis 23).
Eine limitierte Anzahl Taggelder gibt es bei Krankheit und Unfall. Bei Unfall und bei Mutterschaft wird das Taggeld durch dasjenige der Unfallversicherung respektive der Mutterschaftsentschädigung abgelöst. Bei Erwerbsersatz infolge Militär-, Zivil- und Zivilschutzdienst wird die EO-Entschädigung bis zum Taggeld ausgeglichen. Bei unfreiwillig vorzeitig Pensionierten wird die Altersrente der Pensionskasse angerechnet.Ein tieferer Vermittlungsgrad führt zu einem kleineren Taggeld.


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