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Erwerbsunfähigkeit

Die Erwerbsunfähigkeit steht im engen Zusammenhang mit den Begriffen der Arbeitsunfähigkeit und der Invalidität. In der Praxis wird die Arbeitsunfähigkeit oft auch als Synonym für Erwerbsunfähigkeit verwendet. Wenn die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht überwindbar sind, so stellt sich die Frage, ob die versicherte Person erwerbsunfähig ist. Die Erwerbsunfähigkeit ist aber kein eigenständiges versichertes Risiko, sondern umschreibt die Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten in der bisherigen sowie in anderen zumutbaren Tätigkeiten.


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